Institut für Führungslernen

Allgemeine Geschäftsbestimmung (AGB)

Geschäftsstelle

Davidstrasse 40
9000 St. Gallen
info@L-drei.ch
www.L-drei.ch

Ausbildungsverpflichtung

L3 Institut für Führungslernen („L3“) verpflichtet sich, das Training, die Aus- und Weiterbildung gemäss Ausschreibung durchzuführen.
Es können bestmögliche Lernchancen zugesichert werden, nicht jedoch der individuelle Lernerfolg. Dieser verbleibt aus methodischen Gründen in der Eigenverantwortung der Teilnehmenden.
Eine Absage der Durchführung bei ungenügender Teilnehmerzahl bleibt vorbehalten. Infolge Absage aufgrund höherer Gewalt verpflichtet sich L3, einen Ersatztermin binnen nützlicher Frist anzubieten und bei ausreichender Teilnehmerzahl kostenlos durchzuführen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, alle Präsenzzeiten im Sinne der Modulbeschreibung bzw. des Einladungsschreibens wahrzunehmen. Sowohl geplante als auch kurzfristige Absenzen müssen so früh wie möglich mit der Angebotsleitung besprochen werden.

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldetalon auf www.L-drei.ch
  • Die Anmeldung ist für beide Seiten verbindlich
  • Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt

Für die Durchführungen bestehen eine minimale und eine maximale Anzahl an Teilnehmenden, je nach professioneller Erfordernis des Moduls bzw. des Kurses.

Bestätigung

Die Aufnahme in ein Modul bzw. in einen Kurs wird von der L3 Geschäftsleitung möglichst rasch, d.h. innerhalb von fünf Werktagen per E-Mail bestätigt.
Sobald für die Durchführung eines Angebots genügend Anmeldungen vorliegen, wird die definitive Durchführungsbestätigung per E-Mail kommuniziert.

Ist ein Angebot beim Eingang der Anmeldung bereits ausgebucht, wird umgehend per E-Mail darüber informiert.

Investition

Die Kosten für das gewählte Angebot können den Anmeldeunterlagen entnommen werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten und werden in der Regel per neues Kalenderjahr vorgenommen. Für die Gültigkeit der angeführten Hotelpreise kann L3 keine Gewährleistung übernehmen.
Die Rechnung für die Kursteilnahme wird per E-Mail nach erfolgter Anmeldung, spätestens am Anfang des Kalenderjahres des Durchführungsbeginns verschickt und ist innert 30 Tage nach Erhalt zu begleichen. Bei kurzfristigen Anmeldungen muss die Rechnung in jedem Fall vor Kursbeginn beglichen werden.

In den Kurskosten nicht inbegriffen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Reisen.

Detailinformationen

Detaillierte Informationen zur einer gebuchten Veranstaltung werden mit der Anmeldebestätigung per E-Mail verschickt.
Sofern sich organisatorisch nichts ändert erfolgt keine weitere Erinnerung.

Abmeldungen

Abmeldungen bis zehn Wochen vor Kursbeginn sind kostenlos.
Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200 erhoben.
Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr müssen Annullationskosten wie folgt belastet werden.

  • Abmeldung zehn bis vier Wochen vor Kursbeginn: 25% des Kursgeldes
  • Abmeldung vier bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes
  • Abmeldung vierzehn bis sieben Tage vor Kursbeginn: 75% des Kursgeldes
  • Abmeldung sieben Tage oder weniger vor Kursbeginn bzw. bei Nichterscheinen im Kurs: 100% des Kursgeldes

Kann eine für die Teilnahme passende Ersatzperson gestellt werden, fallen keine Annullationskosten an.

Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Sie nehmen an der Veranstaltung in jeder Hinsicht auf eigene Verantwortung teil.

Schweigepflicht

  • L3 verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich Kenntnisse und Informationen über Organisationen und Personen, die in Erfüllung des Auftrags offenbar geworden sind.
  • Auskünfte über den Verlauf der Aus- und Weiterbildung von Teilnehmenden sowie Einschätzungen ihrer persönlich-beruflichen Qualifikationen etc. an aussenstehende Dritte werden seitens L3 grundsätzlich nicht erteilt. Ausnahmen sind nur nach Einwilligung der Betroffenen möglich.
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich zu Stillschweigen auch nach Beendigung der Veranstaltung/en bezüglich sämtlicher persönlicher, sozialer und beruflicher Informationen über andere Teilnehmende und Ausbildende.

Vertragsauflösung

  • Der Weiterbildungsvertrag gilt für die vereinbarte Dauer des Moduls bzw. der Serie. Vorbehalten ist die Auflösung des Vertrags in gegenseitigem Einvernehmen, die schriftlich festgehalten werden muss. Das L3 Institut behält sich die Auflösung vor aufgrund von Nichterfüllung qualifizierter Auflagen, sowie beim Vorliegen von Gründen, welche eine Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen.
  • Eine vorzeitige, einseitige Vertragsauflösung ist dem L3 Institut möglich, wenn Teilnehmende die vertraglichen Verpflichtungen verletzen respektive aus Sicht des L3 Instituts den Qualifikationsanforderungen nicht entsprechen. Für alle Fälle der Vertragsauflösung werden die Ausbildungskosten grundsätzlich für das laufende Modul geschuldet.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit L3 Institut für Führungslernen ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist St. Gallen.

St. Gallen, 16.07.2013

Dr. Claudius Fischli
Dr. Ruth Peyer
Dr. Christoph Warhanek